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Kürzung der Mittel des Kunstfonds und der Bundeskulturfonds von 5,25 Mio. Euro auf 2,9 Mio. Euro ist geplant.

Sehr geehrte Frau Kulturstaatsministerin Roth.

Der Landesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Baden-Württemberg wendet sich mit der Bitte an die Bundestagsabgeordneten die geplante Kürzung der Mittel des Kunstfonds und der Bundeskulturfonds zurückzunehmen.
Nicht nur scheint die Bundesregierung damit die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stärkung der „Bundeskulturfonds als Innovationstreiber“ zu ignorieren. Vergessen scheinen auch die Erfahrungen der Pandemie um den gesellschaftlichen Wert einer lebendigen Kunstszene zu sein, die es zu erhalten gilt. Eine solch massive Kürzung der Fördermittel des Kunstfonds bedeutet:

• eine deutliche Reduzierung der Förderprogramme für soloselbständige bildende Künstler:innen: weniger Stipendien, weniger Projekte, weniger Publikationen.

• eine massive Einschränkung für das Vermittlungsprogramm „Plattformen“, das neue Ideen und strukturelle Netzwerke engagiert unterstützt.

• eine Förderquote von unter 5%.

• eine Streichung des für 2025 geplanten Programms „Kickstarter“ für Absolvent:innen von Kunstakademien.

• den Verzicht auf Initiativprojekte zu Zukunftsthemen wie „Künstliche Intelligenz“ und „Künstler:innennachlässe als Kunsterbe der Zukunft“.

• Der Kunstfonds ist das einzige basisdemokratisch strukturierte, selbstverwaltete Förderinstrument der zeitgenössischen bildenden Kunst in Deutschland. Er ist verwurzelt in der Kunstszene und garantiert „bottom up“ eine unabhängige Kunst, die partizipativ, spiegelnd, anregend und mitunter auch provozierend unsere Gesellschaft prägt. Eine freie Kunst ist Voraussetzung für unsere Demokratie und trägt maßgeblich zu ihrer Stärkung bei. Ein schwacher Kunstfonds schwächt die Demokratie.

• Die drohende Kürzung die im Koalitionsvertrag vereinbarte „Stärkung der Bundeskulturfonds als Innovationstreiber“ ignoriert Initiativprojekte des Kunstfonds für neue, zukunftsgerichtete Ideen.

• Die in Absprache mit der Bundeskulturstaatsministerin Roth entwickelten und erst 2024 gestarteten Programme zur nachhaltigen und strukturellen Förderung der Kunstszene würden verpuffen.

• Die Etablierung von Mindesthonoraren als Instrument zur Verbesserung der Lage der Künstler:innen bliebe Stückwerk.

• im Kunstfonds – einzigartig in Deutschland – entscheiden mehrheitlich bildende Künstler:innen und tragen relevante Impulse aus der Kunst heraus in die Gesellschaft.

• Eine Kürzung der Förderung für bildende Künstler:innen wäre fatal.

Ursula Thiele-Zoll, 1. Vorsitzende
Vorstand:, Ursula Thiele-Zoll 1.Vorsitzende, OMI Riesterer 2. Vorsitzender, Giesela Hachmann-Ruch, Dietmar Thiele, Michael Ott, Sonja Scherer, Reiner Schlecker, Lars Lehmann



Am Samstag und Sonntag, 28./29. September 2024 öffnen während "offensichtlich::24 - offene ateliers in Freiburg" zahlreiche atelierhäuser und private Ateliers ihre Türen und geben Einblicke in das künstlerische Arbeiten.
Offensichtlich:: findet in einem 2-jährigen Turnus statt und wird vom BBK-Südbaden und dessen T66 Kulturwerk organisiert.




Was ist und tut der BBK ::
(Bundesverband der bildenden Künstlerinnen und Künstler)

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Der BBK
- berät bezüglich der Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse.
- berät in Not geratene Künstlerinnen und Künstler (Sozialwerk VG Bild-Kunst, Künstlernothilfe, etc.).
- setzt sich für angemessene Renten für Künstlerinnen und Künstler ein.
- handelt günstige Vertragsbedingungen in bezug auf die Riesterrente aus.
- setzt sich dafür ein, dass Existenzgründungshilfen auch für Bildende Künstler akzeptabel gemacht werden.
- gibt den Internationalen Künstlerausweis heraus.
- setzt sich für ein neues Urhebervertragsrecht ein.
- setzt sich für das Recht auf Ausstellungsvergütung ein.
- setzt sich für die Schutzrechte gegen die unerlaubte Verwendung und Verbreitung von Kunstwerken im Internet ein.
- vermittelt eine günstige Berufshaftpflichtversicherung.
- fordert den ermäßigten Umsatzsteuersatz EU-weit.
- fordert Siebdrucke und Fotos als Kunst anzuerkennen und nur mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz zu belegen.
- fordert die Umsetzung der rechtlichen Richtlinien zu Kunst am Bau.

Weitere allgemeine Aufgaben und Ziele des BBK sind:
- den Kreis der Kunstinteressierten zu vergrößern
- Kontakte zwischen Künstlerinnen und Künstlern und dem Publikum zu vermitteln
- die Arbeitsbedingungen der Künstlerinnen und Künstler zu verbessern
- die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern zu unterstützen

Der BBK ist der Berufsverband der professionellen Bildenden Künstlerinnen und Künstlern aus den Bereichen Malerei, Grafik und Druckgrafik, Bildhauerei, Fotografie, Film, Performance und Neue Medien.

Er vertritt die Interessen der bildenden Künstlerinnen und Künstler und vermittelt seinen Mitgliedern Strategien, mit denen sie sich erfolgreich in ihrem beruflichen Umfeld positionieren können. Der BBK gehört zu den weltweit größten Künstlerorganisationen.

Der BBK-Südbaden ist einer von sechs Bezirksverbänden des Landesverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler in Baden-Württemberg. Der Bereich erstreckt sich von Baden-Baden bis Basel und von Konstanz bis nach Rottweil.Der BBK Südbaden finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen.
Der Verein hat einen Vorstand mit zwei Vorsitzenden und fünf Beisitzern und bestellt auf seine Kosten einen Geschäftsführer.

Hauptanliegen des Bundes- sowie der Landes- und Bezirksverbände ist es, die Interessen der bildenden Künstlerinnen und Künstler in der regionalen und überregionalen Politik, speziell der Sozial- und Kulturpolitik, zu artikulieren und zu vertreten. Wir stehen deshalb in ständigem Kontakt mit den Vertretern der Kommunalpolitik wie dem dem Leiter des Kulturamtes.

Der BBK pflegt bundesweit und international Kontakte zu Kulturinstitutionen, Wirtschaftsunternehmen und Behörden und hat sich in dieser Zusammenarbeit als verantwortungsvoller und zuverlässiger Partner erwiesen. Der BBK ist parteipolitisch unabhängig.
Der BBK-Südbaden leistet seit über 60 Jahren eine verlässliche und gute Kulturarbeit in Freiburg und über die Stadtgrenzen hinaus.

Der BBK bietet seinen Mitgliedern zahlreiche Dienstleistungen an und unterstützt seine KünstlerInnen in Fragen des Urheberrechts, bei Ausstellungsverträgen ... und bei vielen Fragen, die im Zusammenhang mit der professionellen Berufausübung auftreten.

In unserem Büro in der Talstrasse 66 in Freiburg erhalten Sie Informationen zu Themen, die für Kulturschaffende wichtig sind:
Steuerrecht, Urheberrecht, Vertragsgestaltung, Musterverträge, Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, Kataloggestaltung, Rhetorik, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Versicherungen, Testamentsgestaltung, Künstlersozialkasse etc.

Wir führen eine umfangreiche Künstlerdatei im Internet, die sich als gefragte Plattform etabliert hat.

Wir unterhalten ein Archiv mit zahlreichen Informationen zu KünstlerInnen unserer Region und darüber hinaus. Sie finden hier zahlreiche Publikationen, die wir z.T. auch selbst begleitet haben.

Über unseren Newsletter können Sie aktuelle Informationen zu regionalen, bundesweiten und internationalen Ausschreibungen und Wettbewerben bekommen.

Wir informieren sie über aktuelle Ausstellungen der Mitglieder und reichen Informationen zur Ateliervermittlung, Arbeitsmaterialien etc. weiter.

Sie erhalten bei uns Informationen über verschiedene Ausstellungsorte.

Wir sind an zahlreichen regionalen und überregionalen Projekten beteiligt wie den Offenen Ateliers und der regionale und führen regelmäßig Projekte mit regionalen und überregionalen Partnern durch.

Wir sind in vielen Gremien und Jurien vertreten.

Wir sind interessiert am Austausch mit anderen Kulturschaffenden.

Der BBK-Südbaden widmet sich speziell der Nachwuchsförderung.

SHARE ABER FAIR - Gemeinsam stark machen für die neue Social-Media-Bildlizenz

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die VG Bild-Kunst startet ihre Kampagne für die neue Social-Media-Bildlizenz! Ziel ist es, für Mitglieder in den Bereichen Kunst, Foto, Illustration und Design eine prozentuale Beteiligung an den Deutschlandumsätzen der Social-Media-Plattformen zu erwirken.Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung fairer Vergütung künsterischer Leistungen!

Dazu der Geschäftsführende Vorstand der VG Bild-Kunst, Dr. Urban Pappi: "Wir finden, dass auch Bilder etwas wert sind und deren Urheber*innen sowie die Bildagenturen eine gerechte Vergütung verdient haben. Es bleibt spannend. Aber wir sind uns sicher, dass wir gemeinsam mit unseren Mitgliedern und den User*innen von Facebook & Co. die Welt für Künstler*innen ein bisschen fairer gestalten können."
Der BBK Bundesverband ruft dazu auf, die VG Bild-Kunst bei ihrer Kampagne - im Interesse der Künstlerinnen und Künstler - zu unterstützen:

Aufmerksamkeit für das Anliegen organisieren: Aktions-Pattern wie Profilfotos oder Posts auf Facebook, Instagram und Twitter etc. können auf der Website share-aber-fair heruntergeladen werden.
      
Neuen Wahrnehmungsverträge abschließen: Mitglieder der VG Bild-Kunst können sie auf der Website share-aber-fair ganz einfach anfordern und sollten sie möglichst schnell abschließen: Denn nur mit den neuen Wahrnehmungsverträgen kann die Verwertungsgesellschaft tätig werden. Fragen und Antworten dazu finden sich hier.         
        
Und falls noch nicht, gilt sowieso: Mitglied der VG BIld-Kunst werden! Wer noch kein Mitglied der VG Bild-Kunst ist, kann dies kostenlos hier erledigen.

Mit kollegialen Grüßen
Andrea Gysi
Geschäftsführerin
BBK – Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler

BBK Bundesverband
Markgrafendamm 24 - Haus 16
10245 Berlin
Tel. 030 2640970
Fax 030 28099305
info@bbk-bundesverband.de
www.facebook.com/BBK.Bundesverband


Faire Vergütung künstlerischer Leistungen
Liebe Künstler:innen wir benötigen eure Unterstützung bei der Sicherung einer fairen Vergütung künstlerischer Praxis.
Bitte geht auf eure Abgeordneten im Landtag und eure Gemeinderäte zu und überbringt die Forderungen der Initiative Ausstellungsvergütung.
Hierzu haben wir hier einen Aktionsbrief zum Download vorbereitet.

  
Unsere Forderung  
• Verbindliche Festlegung von Ausstellungsvergütungen in Förderrichtlinien des Bundes, der Länder und Kommunen
• Explizite Verankerung eines Anspruchs auf Ausstellungsvergütung im Urheberrechtsgesetz
• Finanzielle Sicherstellung von Ausstellungsvergütung für Ausstellungen in öffentlich geführten bzw. geförderten Kunstorten und der entsprechenden Anpassung der Budgets

Die Ausstellungsvergütung ist eine zeitgemäße, notwendige und  grundlegende Antwort auf die prekäre wirtschaftliche Lage von Bildenden  Künstler:innen. Sie sollte eine wesentliche Erwerbsquelle für Bildende  Künstler:innen sein.
Es ist es an der Zeit, diese Gerechtigkeitslücke zu schließen!
  
Mit solidarischen Grüßen,
Eure
Initiative Ausstellungsvergütung


Pressemitteilung

Künstlersozialversicherung: Pandemiebedingte Ausnahmeregelungen sollen auch 2022 gelten

Hauptausschuss des Bundestages nimmt Forderung des Deutschen Kulturrates auf Berlin, den 17.11.2021. Morgen Vormittag findet die zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurfs eines "Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite" statt.
Es gibt nun eine Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses (Drucksache 20/78) der eine wichtige Forderung des Deutschen Kulturrates aufnimmt.

Der Deutsche Kulturrat hatte am 11. November die folgende Mitteilung versendet:
Ampel: Erste Bewährungsprobe für die Kultur heute im Bundestag. Hierin forderten wir eine dringende Nachbesserung im Infektionsschutzgesetz, damit wie schon wie im Jahr 2021 die in der Künstlersozialversicherung Versicherten ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz auch im kommenden Jahr nicht verlieren, wenn sie mehr als 450 Euro/Monat (5.400 Euro/Jahr) aus nicht-künstlerischer selbständiger Tätigkeit verdienen. Die für dieses Jahr geltende Sonderregelung soll nun, wie von uns gefordert, bis zum 31.12.2022 verlängert werden. Die Zuverdienstmöglichkeit beträgt damit bis Ende 2022, wie bereits 2021, 1.300 Euro/Monat (15.600 Euro/Jahr).

Schon im ersten Entwurf des Infektionsschutzgesetzes war vorgesehen, dass in der Künstlersozialversicherung Versicherte auch im Jahr 2022 das erforderliche Mindesteinkommen unterschreiten können, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren. Diese Maßnahme findet sich nun auch in der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses. Sie ist dringend erforderlich, da sich die Einnahmesituation vieler Versicherter gerade wieder dramatisch verschlechtert.

Die Versicherungspflicht und damit die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bleibt nämlich nur bestehen, solange das Arbeitseinkommen der versicherten Künstlerinnen und Künstler nicht mehr als zweimal innerhalb von sechs Kalenderjahren die Grenze von 3.900 Euro im Jahr unterschreitet. Ein Unterschreiten der Grenze soll nun, wie bereits in den Jahren 2020 und 2021, auch 2022 unberücksichtigt bleiben.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Absicherung der soloselbständigen Kulturschaffenden über die Künstlersozialversicherung muss sich gerade in der Pandemie beweisen. Es ist gut, dass in der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses des Deutschen Bundestages unsere Forderung aufgenommen wurde, die Zuverdienstmöglichkeit aus nicht-künstlericher Arbeit für Mitglieder der Künstlersozialversicherung bis mindestens Ende 2022 auf dem deutlich erhöhten Satz zu halten.

Die Künstlerinnen und Künstler in unserem Land kämpfen mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mittel gegen die Auswirkungen der Pandemie an. Wenn sie nun auch im kommenden Jahr ein Teil ihres Einkommens aus selbständiger nicht-künstlericher Tätigkeit bestreiten müssen, werden sie dafür nicht auch noch bestraft und bleiben weiterhin Mitglied in der Künstlersozialkasse. Wenn der Deutsche Bundestag morgen der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses zustimmt, wird ein wichtiger Schritt zu besseren Absicherung der Kulturschaffenden in der Pandemie erreicht."

Deutscher Kulturrat e.V.
Taubenstr. 1
10117 Berlin
E-Mail: post@kulturrat.de
Tel: 030-226 05 28-0
Fax: 030-226 05 28-11
Verantwortlich:
Olaf Zimmermann,
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
--
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Gysi
Geschäftsführerin
BBK – Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler
Achtung: Neue Anschrift!
BBK Bundesverband
Markgrafendamm 24 - Haus 16
10245 Berlin
Tel. 030 2640970
Fax 030 28099305
info@bbk-bundesverband.de


Berlin, den 7. November 2022
    
Energiefonds für den Kulturbereich – aber nicht für alle?
    
… wieder  fallen Künstler:innen durchs Raster
      
Nichts gelernt? Die Pandemie hat es doch nun wirklich gezeigt: Ohne Kultur ist eine Gesellschaft arm, ihr Zusammenhalt gefährdet. Deshalb sind ihre Akteure zu schützen und krisenresilient zu machen. Dazu gehören auch Künstler:innen. Wenn sie ihren Arbeitsplatz, das Atelier, nicht mehr finanzieren können, entsteht der Kultur auch ein unersetzlicher Schaden. Die steigenden Energiekosten gefährden erneut viele Künstler:innen        in ihrer beruflichen Existenz. Dies ergibt eine aktuelle Umfrage des BBK eindeutig. Deshalb ist es nicht  nachvollziehbar, dass nicht auch professionelle Künstler:innen neben den Kultureinrichtungen für den Energiefonds antragsberechtigt sein können.

Dazu Dagmar  Schmidt und Marcel Noack, BBK Bundesvorsitzende: „Die  Pandemie-Folgen sind in der Bildenden Kunst noch nicht  einmal überwunden – und schon wieder werden Künstler:innen bei der Bewältigung der nächsten Herausforderung – den  Energiekostensteigerungen – benachteiligt. Der BBK fordert  die Bundesregierung und allen voran die  Kulturstaatsministerin auf, umgehend ein Programm  aufzulegen, das die Folgen der Energiekrise auch für soloselbstständige Künstler:innen abfedert und ihnen dadurch die Fortführung ihres Berufs sichert.“

BBK – Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler



Déjà-vu?

Ohne Unterstützung stehen die Freien Künste in der Energiekrise vor dem Aus.        

Berlin, 15.11.2022 | Die  steigenden Energie- und Strompreise bedrohen die freie Kunst- und Kulturszene existenziell. Die Akteur*innen der Freien Künste aller Sparten sehen sich mit explodierenden Produktionskosten konfrontiert, die durch Eintrittseinnahmen oder Energieeinsparungen nicht auszugleichen sind. Viele Veranstaltungsstätten, Festi­vals und Ensembles werden in den kommenden Monaten ihren Betrieb deshalb nicht oder nur eingeschränkt aufrechterhalten können.
         
Die Allianz der Freien Künste (AFK) begrüßt, dass im Rahmen des Wirtschaftsstabilisie­rungsfonds 1 Milliarde Euro für gezielte Hilfen für Kultureinrichtungen bereitgestellt wer­den. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung dieser Hilfen fordert die AFK die Verant­wortlichen in Bund und  Ländern eindringlich auf, den Begriff der „Kultureinrichtungen“ weit zu fassen und die zahlreichen freien und privat getragenen Kulturorte unter den Schutzschirm zu holen. Diese Orte sind nicht nur elementar für die Berufsausübung der freischaffenden Künstler*innen – es handelt sich auch um unverzichtbare Begegnungs­stätten, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördern.
         
Gleichzeitig erleben wir ein Déjà-vu: Es fehlt weiterhin an effizienten Hilfen für selbst­ständige Künstler*innen, dabei zeichnen sich bereits jetzt negative Auswirkungen auf ihre  Arbeits- und Einkommenssituation ab: Die gestiegenen Energiekosten führen zur Ausdünnung von Spielplanangeboten und Engagements, zur Kürzung von Honoraren sowie zum Wegbrechen von Verdienstmöglichkeiten und sie gefährden den        Weiterbe­trieb von kreativen Arbeitsräumen wie Ateliers.
         
„Nachdem selbstständige Künstler*innen bereits durch die Corona-Pandemie immense wirtschaftliche Einbußen zu verzeichnen haben, drohen jetzt im Zuge der Energiekrise zusätzlich weitere Umsatzeinbrüche. Wir appellieren an die Bundesländer, dieser Ab­wärtsspirale entgegenzuwirken und geeignete Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen. In der Corona-Pandemie erprobte Hilfsprogramme wie z. B.  niedrigschwellig angelegte und unbürokratisch zu beantragende Stipendien können hier Wirkung entfal­ten”, betont Helge-Björn Meyer, Co-Sprecher der Allianz der Freien Künste
         
Darüber hinaus appelliert die AFK an die Politik, die Fachexpertise der Interessenver­bände aller Sparten einzubeziehen. Diese Form der Zusammenarbeit hat sich bei der Bewältigung der Corona-Krise als hilfreich und zielführend erwiesen.
       
Sprecher:innen:                                                         
Lena Krause           
Peder W. Strux                
Helge-Björn Meyer


Mit freundlichen Grüßen
Andrea Gysi
Geschäftsführerin
BBK – Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler
         


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde,
        
in wenigen Tagen ist es soweit:
die 9. Urheberrechtskonferenz findet am 22.11.2021 als Livestream statt.             
        
Die EU-Urheberrechts-Richtlinie wurde kürzlich in das deutsche Recht implementiert, diesen Sommer trat das komplexe Gesetzespaket in Kraft. Nachdem die Mitgliedsverbände der IU über Jahre für diese aus ihrer Sicht überfällige Regulierung gekämpft haben, werfen wir einen ersten Blick auf den Status quo des Urheberrechts in Deutschland und darüber hinaus.
        
In Teil 1 („Im Maschinenraum des Urheberrechts“) werden 10 Stimmen laut, die erste Auswirkungen schildern und drängende Fragen stellen – von Seiten der Urheber:innen und Künstler:innen, aber auch von Verwerterseite.

In Teil 2 wird v.a. die Umsetzung in anderen europäischen Ländern beleuchtet.
        
In Brüssel wird derweil weiter reguliert; aktuell sind zwei Verordnungen in Vorbereitung, die u.a. die weitere europäische Plattformregulierung betreffen: Digital Services Act (DSA) und Digital Market Act (DMA).
Darum wird es in Teil 3 der Konferenz gehen.

Teil 4 widmet sich der zukünftigen Bundesregierung. Wir stellen Fragen, benennen dringliche Handlungsfelder und formulieren Forderungen - zu Themen wie Streaming, E-Lending u.a.m.
        
Die Veranstaltung findet in Anwesenheit eines Großteils der Referent:innen live in der Akademie der Künste in Berlin statt. Wir übertragen die Konferenz als Livestream und stellen am Tag der Veranstaltung einen Link auf der Konferenz-Website zur Verfügung und versenden am Vortag den Link.             

Alle Informationen zum Programm, den Referent:innen und Livestream finden Sie hier:             
        
        
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.             
        
Herzliche Grüße
        
Ihre Initiative Urheberrecht
        
Twitter: @IniUrheberrecht
        
#ZukunftUrhR
      
    
    
      
        
          

          
        
      


Presseinformation zu den am 28.10.2020 vereinbarten Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern

Unternehmer*innenlohn jetzt! – Ohne wirtschaftliche Hilfe stirbt die Kultur

Berlin, 29.10.2020 | Die für November 2020 angekündigten Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus bedeuten existentielle Einschnitte für die Freien Künste. Das zwischen Bund und Ländern vereinbarte Veranstaltungsverbot entzieht Kunst- und Kulturschaffenden erneut die Existenzgrundlage.

Insbesondere soloselbstständige Kunst- und Kulturschaffende sowie kleine und mittlere Unternehmen in den Sparten Musik und Darstellende Künste werden von den Einschränkungen hart getroffen. Dies gilt auch für alle anderen Kunstsparten, deren Existenzgrundlage öffentliche Veranstaltungen sind.

Die Akteur*innen der Freien Künste – die vom Beginn der Pandemie bis heute extrem unter den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie zu leiden hatten – haben die Einschränkungen gleichwohl mit enormen Kraftanstrengungen und massiven Einbußen solidarisch mitgetragen.
Dennoch blieb Soloselbstständigen und Unternehmen ohne relevante Betriebskosten der Zugang zur Soforthilfe des Bundes bislang verwehrt. Wenn ihnen jetzt erneut die Existenzgrundlage entzogen wird, muss endlich ein fiktiver Unternehmer*innenlohn für Soloselbstständige anrechenbar sein – so wie es die Fachminister*innen der Länder, der Kulturausschuss des Bundesrates, der Deutsche Kulturrat als Spitzenverband der Kulturverbände, die Allianz der Freien Künste, eine überwältigende Zahl von Fachverbänden und nicht zuletzt auch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien unisono fordern.

Die 19 in der Allianz der Freien Künste organisierten Bundesverbände fordern die Bundesregierung eindringlich auf, die nun beschlossenen Maßnahmen umgehend durch Wirtschaftshilfen abzufedern, die auch Soloselbstständigen und kleinen Unternehmen der Kulturwirtschaft wirkungsvoll, direkt und unbürokratisch Hilfen eröffnen.
Die Allianz der Freien Künste begrüßt die angekündigte Verlängerung von Überbrückungshilfen und die Erstattung von Einnahmeausfällen bis zu 75 Prozent für den Monat November. Allerdings fordern wir eine Ausweitung der Hilfen etwa für Berufseinsteiger* innen, die keine Vorjahresumsätze vorweisen können. Hier bedarf es sofortiger Regelungen, die verhindern, dass unzählige junge Künstler*innen ihre berufliche Existenz aufgeben.

Die Umsetzung der Hilfen muss unverzüglich, unbürokratisch und ohne Befassung kosten- und zeitintensiver Wirtschaftsprüfung oder Steuerberatung möglich sein.
Eine Verrechnung von Erstattungsansprüchen mit bereits laufenden oder zugesagten Projektförderungen oder Stipendien für Künstler*innen ist auszuschließen.
Ohne ein konsequentes, ernst gemeintes Maßnahmenpaket für die de facto mit einem Arbeitsverbot bzw. mit einem Präsentationsverbot belegte Kulturwirtschaft und ohne adäquate Maßnahmen zur Kompensation von Einnahmeverlusten für die Akteur* innen der Freien Künste ist ein strukturelles Kultursterben in unserem »Land der Dichter*innen und Denker*innen« nicht aufzuhalten.

Der Allianz der Freien Künste gehören folgende 19 Verbände an:
Aktion Tanz – Bundesverband Tanz in Bildung und Gesellschaft,
der Bund der Szenografen,
der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler,
der Bundesverband Freie Darstellende Künste,
der Bundesverband Theater im Öffentlichen Raum,
der Bundesverband Zeitgenössischer Zirkus,
der Dachverband Tanz Deutschland,
der Deutsche Tonkünstlerverband,
die Deutsche Gesellschaft für Elektroakustische Musik, die Deutsche Jazzunion,
der Deutsche Komponistenverband,
der Deutsche Textdichter-Verband,
FREO – Freie Ensembles und Orchester in Deutschland,
die Gesellschaft für Neue Musik,
die Hans-Flesch-Gesellschaft,
das Paul-Klinger-Künstlersozialwerk,
der Verband Deutscher Puppentheater,
der Verband der HörspielRegie sowie
die Vereinigung Alte Musik.

ALLIANZ DER FREIEN KÜNSTE Sprecher*innen:
Kunstquartier Bethanien
Mariannenplatz 2, 10997 Berlin Stephan Behrmann (BFDK)
Tel.: 0177 / 733 99 28
Lena Krause
Tel.: 0176 / 640 92 843
Baden-Württemberg schafft faire Regelung für Solo-Selbstständige

Soloselbstständige und Freiberufler*innen, so auch Künstler*innen, können in Baden-Württemberg nun doch bei der Berechnung eines Corona-bedingten Liquiditätsengpasses auch Lebensunterhaltskosten bis zu einer maximalen Höhe von 1.180 € pro Monat geltend machen. Es handelt sich um einen Pauschalbetrag, der private Miete, Lebenshaltung und Versicherungen umfasst.
Das sollte nun bundesweit Schule machen! Der BBK-Bundesverband fordert die anderen Bundesländer auf, dies ebenfalls zu ermöglichen.

Aus der 3. FAQ zur Soforthilfe Corona:

„Bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses kann als Kosten bei Soloselbständigen, Freiberuflern und für im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften auch maximal ein Betrag in Höhe von 1.180 Euro pro Monat für den Lebensunterhalt angesetzt werden, soweit deren Lebensunterhalt nicht anderweitig gesichert ist. Es handelt sich um einen Pauschalbetrag, der beispielsweise private Miete, Lebenshaltung und Versicherungen umfasst.“
BBK – Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler
NEUSTART FÜR BILDENDE KÜNSTLER*INNEN

Eine Milliarde Euro für den NEUSTART KULTUR

Die Kultur-Milliarde – der „große Aufschlag“?

„Neustart  Kultur“ – so heißt das Programm, mit dem Bundeskulturministerin Monika  Grütters besonders auch kleinere Institutionen unterstützen will:  Musikfestivals, Programmkinos, Tanz- und Musikveranstalter, Museen und  Galerien.  
Aber ist das Milliardenprogramm wirklich der „große  Aufschlag“? Der Deutsche Kulturrat mahnt bereits, dass das  Wiederhochfahren der Kultur angesichts der Corona-Auflagen immense  Kosten verursachen wird. Die „Neustart“-Milliarde sei eine erste  willkommene Hilfe, aber sie reiche bei weitem nicht aus. Und sie müsse  schnell erfolgen. Was muss getan werden, damit die Gelder  unbürokratisch fließen und nicht im föderalen Klein-Klein versacken? Wer  bestimmt, wer wieviel bekommen soll, wer verteilt die Unterstützung?  Und wie kann gesichert werden, dass sie ihren Zweck auch erfüllt?

Die  Sendung ist Auftakt des „Kulturpolitischen Salons“, eines neuen  Diskussionsforums in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bühnenverein, dem  Deutschen Kulturrat, dem Deutschen Theater Berlin – und Deutschlandfunk  Kultur.
Es diskutieren:
Dr. Skadi Jennicke, Bürgermeisterin und Beigeordneten für Kultur der Stadt Leipzig
Ulrich Khuon, Intendant des Deutschen Theaters Berlin und Präsident des Deutschen Bühnenvereins
Dagmar Schmidt, Vorsitzende des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler
Wolfgang Schmidt, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates


Neue Richtlinien Stand: 15.5.2020)

Corona-Pandemie
Aktuelle Informationen für Bildende Künstler*innen

Die Verbände für Bildende Künstler*innen - BBK, Deutscher Künstlerbund, GEDOK, IGBK und IKG - fordern ergänzende Maßnahmen für Bildende Künstler*innen, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie abzufedern.
Bund und Länder haben Hilfspakete geschnürt, in einigen Ländern können Mittel schon beantragt werden. Die Verbände Bildender Künstlerinnen und Künstler in Deutschland haben in einer gemeinsamen Erklärung ergänzende Maßnahmen gefordert, die der spezifischen Situation Bildender Künstler*innen Rechnung tragen. So fordern sie u. a. einen Ausgleich für freiberufliche Kurzarbeit und ein Kultur-Konjunkturförderprogramm.
Aktuelle Informationen zu Hilfen in Bund und Ländern finden Sie hier:
https://www.bbk-bundesverband.de/aktuelles/corona-pandemie/

Grundrente :: Viele Künstler*innen zu arm für die Grundrente

Künstlerverbände fordern Änderung des Gesetzentwurfs!
          
„Lebensleistung verdient Respekt.“ Stimmt. Das gilt für alle. Auch für Kreative.
 Die nun bekannt gewordenen Bedingungen für den Bezug von Grundrente  werden jedoch viele Kreative ausschließen: Zusätzlich zu den mindestens  33 Jahren Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung muss ein  Mindesteinkommen von mindestens 30 % des bundesweiten  Durchschnittseinkommens (2018: 12.624 €) erwirtschaftet worden sein. Wer  darunter liegt, fällt durchs Raster. Sehr viele Künstler*innen werden  dies absehbar nicht erreichen!  
Der Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e. V. (BBK) fordert in einem Appell,  diese zweite Hürde auf maximal 10 % des Durchschnittseinkommens  abzusenken – orientiert am Mindesteinkommen, das mit gutem Grund (!)  Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist.  
Den Appell haben inzwischen auch Deutscher Künstlerbund, IGBK,  Internationales Künstlergremium, Fachgruppe Bildende Kunst in ver.di und  die Stiftung Kunstfonds mitunterzeichnet. Mehrere Tausend  Unterschriften sind eingegangen. Der Appell kann hier mitunterzeichnet werden.
Voraussichtlich in der nächsten Woche ist der Gesetzentwurf Thema im  Kabinett der Bundesregierung. So kann er jedenfalls nicht bleiben!

Unterstützen Sie bitte unsere Forderung!
(Die entsprechende Petition wurde eingereicht)
Die Werkstätten für Druckgrafik müssen in der Alten Feuerwache Mannheim bleiben!

Sehr geehrte Kunst- und Kulturinteressierte,
die Druckwerkstätten des Bezirksverband Bildender Küntlerinnen und Künstler Mannheim im Kulturzentrum Alte Feuerwache sind in ihrem Bestand gefährdet!
Seit über 40 Jahren hat der regionale Berufsverband im Auftrag der Stadt Mannheim und mit ehrenamtlichen Engagement und Arbeit der Künstler:innen dafür gesorgt, dass die Werkstätten nicht nur für professionelle Künstler:innen, sondern auch für die breite Öffentlichkeit nutzbar sind. Vielfätlige Bildungseinrichtungen profitierten bislang von den professionell eingerichteten Werkstätten sowie dem Fachwissen der Künstler:innen innerhalb zahlreicher Angebote.

Auf Grund einer geplanten Umstrukturierung des Verwaltungsapparates in der Alten Feuerwache sollen nun diese Werkstätten und der Sitz des Berufsverbandes weichen. Einmalige künstlerische Arbeitsmöglichkeiten im Kunst- und Kreativbereich, welche in ihrer selbstverwalteten Struktur professionell funktionieren, sollen an diesem Ort vernichtet werden.

Helfen Sie uns mit Ihrer Unterschrift den politischen Mandats- und Entscheidungsträger:innen aufzuzeigen, wie wichtig dieser Ort inmitten der Stadt Mannheim und der Metropolregion Rhein-Neckar für die Kulturlandschaft ist. Unterstützen Sie uns in unserem Appel, die geplante Entscheidung zurück zu nehmen.

Die Werkstätten für Druckgrafik in der Alten Feuerwache Mannheim müssen bleiben!
Sind Sie an weiteren Informationen interessiert, verfolgen Sie unsere Aktivitäten zum Erhalt im Internet unter
oder wenden Sie sich per Email an
Gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSVGO) wird Ihre Unterschrift nur für diese Aktion verwendet und weitergeleitet. Mit Ihrer Unterschrift willigen Sie auch ein, dass Ihre Daten im Rahmen dieser Arbeit des BBK Mannheim e.V. genutzt werden dürfen.
Bitte ausgefüllte Unterschriftenlisten an:
Bezirksverband Bildender Künstler:innen Mannheim e.V
Brückenstraße 2-4
68167 Mannheim
Wir danken für Ihre Unterstützung!



Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Corona-Pandemie hält alle in Atem, das geht auch uns so. Trotzdem – und auch gerade deshalb – möchten wir auf die Umfrage zur wirtschaftlichen und sozialen Situation Bildender Künstlerinnen und Künstler aufmerksam machen, die jetzt startet. Erneut erheben wir umfassend Daten, die wir alle für eine wirksame Interessenvertretung brauchen. Das wird in Zeiten von existenzbedrohenden Einbußen in der aktuellen Corona-Pandemie noch deutlicher. Ergänzend haben wir auch dazu noch vier Fragen angefügt.
Wir bitten Euch daher herzlich, diese Umfrage allen über Eure Kanäle bekannt zu machen und zur Beteiligung aufzurufen.
Die Fragen können online beantwortet werden: https://umfrage.bbk-bundesverband.de
oder als beschreibbares PDF-Formular hier heruntergeladen werden:
Ein kleines Konitigent des gedruckten Fragebogens versenden wir in den nächsten Tagen an die Geschäftsstellen. Weitere können bei Bedarf von der BBK-Bundesgeschäftsstelle angefordert werden.
Für Eure Unterstützung bedanken wir uns schon jetzt.
Bleibt gesund und seid herzlich gegrüßt,
Dagmar Schmidt und Werner Schaub
Bundesvorsitzende
Corona: Hilferuf der Freiberufler und Kunstschaffenden

Freiberufler und Kunstschaffende leiden schon jetzt an finanziellen Einbußen aufgrund des Coronavirus. Jedoch greifen für sie nicht die gesetzlichen Regelungen für einen Verdienstausfall. Die Pandemie drängt sie in den finanziellen Ruin.
Daher fordern sie Finanzhilfen von der Bundesregierung: hier zu unterschreiben

Das Coronavirus hat zurzeit großen Einfluss auf fast alle Bereiche unseres Lebens. Neben gesundheitlicher Bedenken leiden viele Branchen an erheblichen wirtschaftlichen Einbußen. Konzerte, Events, Aufführungen - nach und nach werden alle großen, aber auch kleinen Veranstaltungen bis auf Weiteres abgesagt.

Freiberufler und Kunstschaffende stehen vor der Frage, wie sie ihre Existenz sichern.
Hilfsmaßnahmen wurden zwar schon angekündigt - bisher konzentriert sich die Bundesregierung aber vor allem auf Banken und Firmen.
Jan Böhmermann twitterte: "Kultur und Kunst sind kein Luxus. Wer Banken rettet, muss auch jetzt helfen!"

Die Coronakrise macht deutlich, wie zerbrechlich die Kulturszene ist. Daher fordern Freiberufler und Kunstschaffende aus ganz Deutschland Finanzhilfen von Bundes- und Landesregierungen, bevor ganze Branchenzweige zusammenbrechen - unterstützen Sie sie?
BBK Südbaden - Berufsverband bildender Künstlerinnen und Künstler, Talstrasse 66, 79102 Freiburg, 0761 - 38 29 84
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